Eigentum verpflichtet

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 14 

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html

So ein Wohnahus mit Grundstück jedenfalls will erhalten und gepflegt werden. Zuerst mal geht es dabei um Eigeninteressen. Man möchte ja schön und ordentlich wohnen und lange halten soll es auch noch. Dann kommen schon die Interessen der Umliegenden. Wie viel merkwürdige Blicke der Nachbarn kann und will man aushalten, weil der Brennesselhorst neben der Einfahrt immer größer wird. Bis hin zu eben den gesetzlichen Vorschriften, die dazu führen, dass wir den Rinnstein vor unserem Grundstück sauber halten müssen.

Regenrinne
vermooste Regenrinne

Immerhin hat der Gesetzgeber eine eher schwammige Formulierung gewählt. Es bleibt ja die Frage offen, ob man den Rasen mähen muss oder nicht. Auf jeden Fall darf man Gebäude auf dem Grundstück nicht einfach verfallen lassen, auch wenn ich das schon anders erlebt habe. Vielleicht gibt es da ja Ausnahmeregelungen, wenn niemand gefährdet wird oder so. Und wie dient denn eigentlich mein Haus und Grund der Allgemeinheit? Wäre da nicht ein offener Blick auf das Grundstück und die schön gepflegte Anlage angemessen? Dann müssten ja alle die schönen Häuser mit hohen Mauern ihr Konzept ändern. Oder sollte einfach nur der Müll und Schrott nicht gerade bis auf die Straße raus wandern? Solche Grundstücke sind nicht gern gesehen. Da beginnt die „Hintenrum- Justiz“ des Dorfes – Lästern.

Die Dorfjustiz sorgt im Großen und Ganzen auch sonst dafür, dass man sich verpflichtet fühlt. Der Rasen, der Baumschnitt, der Blumengarten vor dem Eingang – alles wird von den Nachbarn beäugt und kommentiert. Sehr schöne Grundstücke werden zu Pilgerstätten, die jeden Sonntag einen Ausschank am Hoftor machen könnten, weil so viel Betrachter kommen. Die „Schandflecken“ müssen sich da schon mehr anstrengen. Aber wenn sie wirklich ausreichend Schrott angesammelt haben, dann hat man den gleichen Effekt.

Die Sache hat aber noch ein weiteres moralisches Nachspiel. Eigentum, ganz gleich ob an einem Haus, Pferd oder Kugelschreiber, bindet den Menschen auch. Sie hält dich fest und schränkt dich ein. Je mehr Eigentum, desto weniger Freiheit! Auf der anderen Seite:

Das Eigentum gibt dem Menschen die notwendige Unabhängigkeit und Freiheit, um das Leben eigenverantwortlich zu gestalten. Es ist Ausdruck und Mittel der individuellen Selbstverwirklichung. Die Freiheit des Individuums bliebe ohne das Eigentum eine leere Formel, weil dem Menschen die materiellen Voraussetzungen selbstständiger und eigenverantwortlicher Daseinsgestaltung fehlen würden. Quelle: https://www.bpb.de/apuz/316452/was-ist-eigentum

Ganz praktisch sieht es so aus. Man wünscht sich das eigene Haus mit einem möglichst großen Grundstück und einem sympathischen Baumbestand. Dann lebt und arbeitet man, harkt die Blätter, pflanzt Blumen und Hecken, reinigt Dachrinnen und Badezimmer. Und im Laufe der Jahre wird das immer beschwerlicher. Das liegt vielleicht auch an der Gebrechlichkeit des Alters, aber auch daran, dass man materielle Dinge immer weniger schätzt. Da wird das geliebte Eigentum zum Killer der Freiheit. Vielleicht es auch nur eine typisch menschliche Entwicklungsphase, das letzte Stück der Pupertät oder so, die einen erkennen lässt:

Der Besitz besitzt. – Nur bis zu einem gewissen Grade macht der Besitz den Menschen unabhängiger, freier; eine Stufe weiter – und der Besitz wird zum Herrn, der Besitzer zum Sklaven. Friedrich Nietzsche

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