Homeoffice 2.0 – heute: Die Videokonferenz. Oder: Wenn Vorstellung und Realität auseinanderklaffen

Die Vorgeschichte: Ich mache die anstehende Videokonferenz einfach im Homeoffice… da hab ich meine Ruhe, die Leitung ist stabil und ich muss nicht erst extra ins Büro eiern – so meine naive Vorstellung vom Ganzen.

Die Idee: Ich setz mich einfach vors Drumset… haben die anderen mal was zu gucken und man kann vorher scherzen, dass sich gute Redebeiträge endlich angemessen in Szene setzen ließen… badumtsssss!

Ja, witzige Vorstellung.

Total witzige Vorstellung.

Was haben wir gelacht!

Die Realität: Sogar die Technik funktionierte und der Teilnahme an der Videokonferenz stand nichts im Wege. Zu Anfang der ganzen Veranstaltung hinters Schlagzeug geklettert, weil der Snare-Teppich noch klötterte – eindeutiger Anfängerfehler. Am Fuß der Standtom hängengeblieben, weil der Hocker im Weg stand (irgendwo muss man die notwendigen Kaltgetränke, um ein solches Unternehmen schadlos zu überstehen, ja lagern). Sah sicher wenig elegant aus und war irgendwie weniger witzig als die musikalische Begleitung, über die ich vorab gescherzt hatte.

Wie oft man mit den Haaren in den Chimes hängenbleibt, wenn man auf der falschen Seite des Drumsets sitzt, hatte ich darüber hinaus übrigens auch deutlich unterschätzt… ich weiß schon, warum ich im Normalfall auf der anderen Seite von dem Ding sitze!

Eine Frage noch am Rande: Ist es eigentlich ein Arbeitsunfall, wenn man im Homeoffice mit dem Bürostuhl an dem ollen Lappen, der aus Gründen von Antirutsch unter dem Schlagzeug liegt, hängenbleibt? Frage für einen Freund.

2 Gedanken zu „Homeoffice 2.0 – heute: Die Videokonferenz. Oder: Wenn Vorstellung und Realität auseinanderklaffen“

  1. Wege zur Bespassung im Homeoffice sind nicht unfallversichert. Die der privaten Wohnung innewohnenden Risiken hat nicht der Arbeitgeber, sondern der Versicherte selbst zu verantworten.

    Der Teppich auf dem Weg zur privaten Bespassung ist einer Arbeitnehmerin im Homeoffice zum Verhängnis geworden. Sie verließ den Arbeitsraum, um sich am Schlagzeug niederzulassen. Dabei blieb sie im Teppich hängen, bzw. rutschte auf diesem aus und verletzte sich.

    Die Arbeitnehmerin ist auf dem Weg von der Arbeitsstätte zum Schlagzeug und damit in den persönlichen Lebensbereich ausgerutscht. Diesen Weg hat sie nicht zurückgelegt, um ihre versicherte Beschäftigung auszuüben, sondern um die Kollegen zu bespassen. Somit liegt kein Arbeitsunfall vor.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert